Gesetze / Transplantationsgesetz

TPG

§ 25 Übergangsregelungen

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/25?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Verträge über Regelungsgegenstände nach § 11 gelten weiter, bis sie durch Vertrag nach § 11 Abs. 1 und 2 abgelöst oder durch Rechtsverordnung nach § 11 Abs. 6 ersetzt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TPG/25?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bestehende Verträge über Regelungsgegenstände nach § 12 gelten weiter, bis sie durch Vertrag nach § 12 Abs. 1 und 4 abgelöst oder durch Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 6 ersetzt werden.

§ 23 § 25