Gesetze / Landesrecht Bayern / TU Nürnberg-Gesetz
TNGArt 1 Technische Universität Nürnberg
Stand: 25.08.2026
Die Technische Universität Nürnberg (Universität) wird als staatliche Hochschule des Freistaates Bayern mit Promotions- und Habilitationsrecht errichtet. Die Universität kann sich einen englischen Zweitnamen geben.