Gesetze / Landesrecht Bayern / TNG · GVBl. S. 638, BayRS 2210-2-1-WK
Gesetz zur Errichtung der Technischen Universität Nürnberg
5 Normen · Ausgangsfassung vom 09.12.2020 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Art. 1 Technische Universität Nürnberg
- Art. 2 Aufbauphase
- Art. 3 Organe in der Aufbauphase
- Art. 4 Forschung und Lehre der Universität in der Aufbauphase
- Art. 5 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
05.08.2022 Ausfertigung · Geändert durch Art. 130f Abs. 4 des Gesetzes vom 5. August 2022 (GVBl. S. 414)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.