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Art 1 TNG (Bayern) — Technische Universität Nürnberg

TU Nürnberg-Gesetz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Technische Universität Nürnberg (Universität) wird als staatliche Hochschule des Freistaates Bayern mit Promotions- und Habilitationsrecht errichtet. Die Universität kann sich einen englischen Zweitnamen geben.