Gesetze / Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
TLMV§ 4 Verpackung
Stand: 10.06.2019
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Tiefgefrorene Lebensmittel, die zur Abgabe an Verbraucher bestimmt sind, dürfen nur in Verpackungen in den Verkehr gebracht werden, die das Lebensmittel vor Austrocknung sowie vor Befall durch Mikroorganismen und anderen nachteiligen Beeinflussungen von außen schützen.