Gesetze / Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel
TLMV§ 1 Begriffsbestimmung, Anwendungsbereich
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TLMV/1#abs-1 (1) Tiefgefrorene Lebensmittel im Sinne dieser Verordnung sind Lebensmittel, die
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TLMV/1#abs-2 (2) Speiseeis unterliegt nicht den Vorschriften dieser Verordnung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TLMV/1#abs-3 (3) (weggefallen)
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 TLMV →
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Änderungsverlauf
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08.08.2007 Ausfertigung
§ 1 Abs. 3 aufgehoben durch Artikel 12 des Gesetzes vom 8. August 2007 (BGBl. I 1816)
BGBl. 2007 I S. 1816
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