Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 25 Transparenzverpflichtung
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 01.12.2021
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202021/25#abs-1 (1) Die Bundesnetzagentur kann Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht verpflichten, alle für den Zugang benötigten Informationen zu veröffentlichen, insbesondere
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202021/25#abs-2 (2) Die Bundesnetzagentur kann einem Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht vorschreiben, welche Informationen in welcher Form zur Verfügung zu stellen sind, soweit dies verhältnismäßig ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202021/25#abs-3 (3) Die Bundesnetzagentur kann ein Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht verpflichten, Zugangsvereinbarungen ohne gesonderte Aufforderung in einer öffentlichen und einer vertraulichen Fassung vorzulegen. Sofern Zugangsvereinbarungen nicht mehr bestehen, teilt das Unternehmen dies der Bundesnetzagentur mit. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht, wann und wo Nachfrager nach Zugangsleistungen die nach Satz 1 vorgelegte öffentliche Fassung einer Zugangsvereinbarung einsehen können.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 25 TKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 22.11.2023 – 21 K 5249/20Zitiert von 2
- BGH, 21.10.2025 – X ZR 39/25Befugnis zur Änderung von BahnCard-Bedingungen als genehmigungsbedürftige EntgeltbedingungenZitiert von 2
- BVerwG, 21.11.2025 – 6 B 22.25Rechtsqualität der Prüferentscheidung über zu berücksichtigende Prüfungsleistung; statthafte Klageart im Anwendungsbereich des § 44a Satz 1 VwGOZitiert von 1
- BVerwG, 16.07.2025 – 6 B 8.25Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde betreffend ein waffenrechtliches Besitzverbot für erlaubnisfreie Waffen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 4
- BVerwG, 24.11.2023 – 6 B 7/23Bewertung der Teilprüfung Analysis der ersten Staatsprüfung für das Lehramt im Fach MathematikZitiert von 4
- BVerwG, 01.06.2023 – 6 B 39.22Mitwirkung im Katastrophenschutz; Rechtsschutzbedürfnis für vorläufige Regelung nach Erlass der endgültigen Entscheidung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 10.05.2023 – 6 B 23/22Verpflichtung zur Aufnahme einer Höchstfristbestimmung für störungsbedingte Trassensperrungen in Schienennetz-NutzungsbedingungenZitiert von 10
- OVG NRW, 06.10.2022 – 13 B 513/21Zitiert von 1
- BVerwG, 20.10.2021 – 6 C 8/20Zugangsverpflichtung bzw. Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern als Frequenznutzungsbestimmung im Vergabeverfahren für sog. 5G-FrequenzenZitiert von 31
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 TKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.