Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 36 Veröffentlichung
Stand: 01.12.2021
Wird zitiert von 14
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LG Bonn, 20.01.2005 – 11 O 113/04Zitiert von 1
- OVG NRW, 18.02.2003 – 13 B 2175/02Zitiert von 1
- BVerwG, 29.04.2015 – 6 C 39/13Rechtsnachfolgefähigkeit eines telekommunikationsrechtlichen WegerechtsZitiert von 13
- BVerwG, 25.02.2015 – 6 C 33/13Vergleichsmarktbetrachtung im telekommunikationsrechtlichen EntgeltgenehmigungsverfahrenZitiert von 36
- BVerwG, 10.12.2014 – 6 C 16/13Mobilfunkterminierungsentgelt; Vergleichsmarktbetrachtung der RegulierungsbehördeZitiert von 42
- BVerwG, 10.12.2014 – 6 C 18/13Mobilfunkterminierungsentgelt; Vergleichsmarktbetrachtung der RegulierungsbehördeZitiert von 39
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 26.02.2014 – 6 C 3/13Verfassungswidrigkeit der Regelung zur eingeschränkten Rückwirkung telekommunikationsrechtlicher EntgeltgenehmigungenZitiert von 65
- LG Bonn, 15.08.2006 – 11 O 131/05
- LG Bonn, 02.12.2005 – 11 O 120/05
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 36 TKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die nach diesem Abschnitt getroffenen Maßnahmen unter Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen.