Gesetze / Telekommunikationsgesetz

TKG

§ 227 Mitteilung der Bundesnetzagentur

Stand: 01.12.2021

Bund

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich, werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.

§ 226 § 228