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§ 227 TKG 2021 — Mitteilung der Bundesnetzagentur

Telekommunikationsgesetz

Stand: 01.12.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen jährlichen Überblick über ihre Verwaltungskosten und die insgesamt eingenommenen Abgaben. Soweit erforderlich, werden Gebühren und Beitragssätze in den betroffenen Verordnungen für die Zukunft angepasst.