Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG§ 135 Verjährung der Ansprüche
Stand: 01.12.2021
Die Verjährung der auf den §§ 128 bis 134 beruhenden Ansprüche richtet sich nach den Regelungen über die regelmäßige Verjährung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Wird zitiert von 71 Entscheidungen zu § 135 TKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 17.02.2020 – 9 K 8515/18Zitiert von 1
- VG Köln, 14.03.2019 – 9 L 351/19Zitiert von 7
- VG Köln, 21.01.2009 – 21 K 2048/07Zitiert von 4
- VG Köln, 24.06.2008 – 21 L 1554/07Zitiert von 2
- BVerwG, 28.01.2010 – 6 B 50/09Telekommunikation; Regulierungsverfügung; BegründungspflichtZitiert von 22
- BVerwG, 29.10.2008 – 6 C 38.07
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 20.10.2021 – 6 C 8/20Zugangsverpflichtung bzw. Verhandlungsgebot zugunsten von Diensteanbietern als Frequenznutzungsbestimmung im Vergabeverfahren für sog. 5G-FrequenzenZitiert von 30
- OVG NRW, 25.02.2021 – 13 B 343/20Zitiert von 16
- BVerwG, 24.06.2020 – 6 C 3/19Durchführung eines Vergabeverfahrens in der Form eines Versteigerungsverfahrens für Frequenzen zum Aufbau von 5G-InfrastrukturenZitiert von 24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 135 TKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.