Gesetze / Telekommunikationsgesetz

TKG

§ 122 Umgehungsverbot

Stand: 01.12.2021

Bund2 Entscheidungen

Die §§ 109 bis 121 sind auch dann anzuwenden, wenn versucht wird, sie durch anderweitige Gestaltungen zu umgehen.

§ 121 § 123