Gesetze / Telekommunikationsgesetz

TKG 2004

§ 9 Grundsatz

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/9#abs-1 (1) Der Marktregulierung nach den Vorschriften dieses Teils unterliegen Märkte, auf denen die Voraussetzungen des § 10 vorliegen und für die eine Marktanalyse nach § 11 ergeben hat, dass kein wirksamer Wettbewerb vorliegt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/9#abs-2 (2) Unternehmen, die auf Märkten im Sinne des § 11 über beträchtliche Marktmacht verfügen, werden durch die Bundesnetzagentur Maßnahmen nach diesem Teil auferlegt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/9#abs-3 (3) § 18 bleibt unberührt.

§ 8 § 9a