Gesetze / Telekommunikationsgesetz
TKG 2004§ 10 Marktdefinition
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/10#abs-1 (1) Die Bundesnetzagentur legt unter Berücksichtigung der Ziele des § 2 die sachlich und räumlich relevanten Telekommunikationsmärkte fest, die für eine Regulierung nach den Vorschriften dieses Teils in Betracht kommen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/10#abs-2 (2) Für eine Regulierung nach diesem Teil kommen Märkte in Betracht, die durch beträchtliche und anhaltende strukturell oder rechtlich bedingte Marktzutrittsschranken gekennzeichnet sind, längerfristig nicht zu wirksamem Wettbewerb tendieren und auf denen die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts allein nicht ausreicht, um dem betreffenden Marktversagen entgegenzuwirken. Diese Märkte werden von der Bundesnetzagentur im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums bestimmt. Sie berücksichtigt dabei weitestgehend die Empfehlung in Bezug auf relevante Produkt- und Dienstmärkte, die die Kommission nach Artikel 15 Abs. 1 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 108 vom 24.4.2002, S. 33), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/140/EG (ABl. L 337 vom 18.12.2009, S. 37) geändert worden ist, veröffentlicht, in ihrer jeweils geltenden Fassung sowie die Leitlinien zur Marktanalyse und zur Bewertung beträchtlicher Marktmacht, die die Kommission nach Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 2002/21/EG veröffentlicht, in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TKG%202004/10#abs-3 (3) Das Ergebnis der Marktdefinition hat die Bundesnetzagentur der Kommission im Verfahren nach § 12 in den Fällen vorzulegen, in denen die Marktdefinition Auswirkungen auf den Handel zwischen den Mitgliedstaaten hat.
Wird zitiert von 150 Entscheidungen zu § 10 TKG 2004 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 21.01.2009 – 21 K 2048/07Zitiert von 4
- VG Köln, 05.09.2007 – 21 K 4193/06Zitiert von 3
- BVerwG, 18.04.2007 – 6 C 21.06Zitiert von 22
- VG Köln, 24.06.2008 – 21 L 1554/07Zitiert von 2
- VG Köln, 05.09.2007 – 21 K 3395/06Zitiert von 4
- BVerfG, 08.12.2011 – 1 BvR 1932/08Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Art 12 Abs 1 iVm Art 19 Abs 3 GG sowie von Art 19 Abs 4 iVm Art 19 Abs 3 GG durch Annahme einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfbarkeit von Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur – zum Beurteilungsspielraum bei telekommunikationsrechtlicher Marktregulierung nach §§ 10, 11 TKGZitiert von 65
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 16.06.2021 – 21 K 4368/19Zitiert von 7
- VG Köln, 05.05.2021 – 21 K 1274/17
- OVG NRW, 25.02.2021 – 13 B 343/20Zitiert von 17
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 TKG 2004 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.