Gesetze / Telekommunikations-Überwachungsverordnung TKÜV § 18 (weggefallen) Bund Außer Kraft: § 18 TKÜV 2005 ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 18 TKÜV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm