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TFoStGArt 8 Wissenschaftlicher Beirat
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TFoStG/8#abs-1 (1) Der wissenschaftliche Beirat besteht aus Sachverständigen der Wirtschaft und der Wissenschaft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TFoStG/8#abs-2 (2) Der wissenschaftliche Beirat wird nur im Bereich Forschung tätig. Er hat die Aufgabe, die Stiftung in Forschungs- und Technologiefragen zu beraten und einzelne Vorhaben zu begutachten.