Gesetze / Landesrecht Bayern / Gesetz über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung
TFoStGArt 1 Verbrauchsstiftung
Stand: 25.08.2026
Die mit Inkrafttreten dieses Gesetzes errichtete rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts besteht ab dem 1. Mai 2025 als Verbrauchsstiftung für mindestens zehn Jahre und führt den Namen „Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung“.