nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 1 TFoStG (Bayern) — Verbrauchsstiftung

Gesetz über die Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die mit Inkrafttreten dieses Gesetzes errichtete rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts besteht ab dem 1. Mai 2025 als Verbrauchsstiftung für mindestens zehn Jahre und führt den Namen „Bayerische Transformations- und Forschungsstiftung“.