§ 34 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
Stand: 10.06.2019
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- BSG, 13.05.2015 – B 6 KA 18/14 RWirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Arzneikostenregress wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise - Wahl der kostengünstigsten Bezugsquelle - Direktbezug - Arzneimittelregress gegen Vertragsarzt wegen Nichtbeachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots - kein Herstellerrabatt auf Gerinnungsfaktoren - Beschwer der beigeladenen KrankenkasseZitiert von 40
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§ 21 Absatz 1a und § 21a Absatz 1 bis 5 sind ab dem 1. August 2019 anzuwenden.