Gesetze / Zweite Verordnung zur Anpassung des Gebührenverzeichnisses der Kostenverordnung für die Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen TÜPrKostO1992GebVAnpV 2 § 2 Stand: 10.06.2019 Bund Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.