Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses
SächsÖrAusbVVO§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung regelt die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses im Sinne des § 18 Absatz 2 Satz 2 des Sächsischen Beamtengesetzes bei der Ausbildung von Anwärterinnen und Anwärtern sowie Referendarinnen und Referendaren.