Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Wahlgesetz
SächsWahlG§ 19 Einreichung der Wahlvorschläge
Stand: 26.08.2026
Kreiswahlvorschläge sind der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter, Landeslisten der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter spätestens am 66. Tag vor der Wahl bis 18.00 Uhr schriftlich einzureichen.