Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
SächsVwOrgG§ 4 Aufgaben
Stand: 26.08.2026
Die Staatsregierung und im Rahmen ihres Geschäftsbereiches die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident sowie die Staatsministerien leiten und beaufsichtigen die ihnen nachgeordneten Staatsbehörden.