Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz
SächsVwOrgG§ 2 Gliederung der Staatsverwaltung
Stand: 26.08.2026
Die Staatsverwaltung gliedert sich in die obersten Staatsbehörden, die allgemeine Staatsbehörde und die besonderen Staatsbehörden.