Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Verwaltungskostengesetz
SächsVwKG§ 14 Umsatzsteuer
Stand: 26.08.2026
Unterliegt die öffentlich-rechtliche Leistung der Umsatzsteuer, werden die Verwaltungskosten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben.