Gesetze / Landesrecht Sachsen / Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetz
SächsVermKatGDVO§ 1 Amtliche Referenzsysteme
Stand: 26.08.2026
Die oberste Vermessungsbehörde legt für die einheitlichen geodätischen Bezugssysteme die amtlichen Referenzsysteme für Lage, Höhe, Schwere und den dreidimensionalen Raumbezug fest.