Die oberste Vermessungsbehörde legt für die einheitlichen geodätischen Bezugssysteme die amtlichen Referenzsysteme für Lage, Höhe, Schwere und den dreidimensionalen Raumbezug fest.
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Die oberste Vermessungsbehörde legt für die einheitlichen geodätischen Bezugssysteme die amtlichen Referenzsysteme für Lage, Höhe, Schwere und den dreidimensionalen Raumbezug fest.