Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung, Kommunalverwaltung sowie Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern

SächsVFAVO

§ 1 Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVFAVO/1#abs-1 (1) Die Ausbildung in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung wird zusammengefasst.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVFAVO/1#abs-2 (2) Gegenstand der fachrichtungsbezogenen Berufsausbildung im dritten Ausbildungsjahr sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:

1. Fallbezogene Rechtsanwendung,

2. Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts,

3. Kommunalrecht.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVFAVO/1#abs-3 (3) Darüber hinaus sind im dritten Ausbildungsjahr folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln oder zu vertiefen:

1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

2. Umweltschutz,

3. Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,

4. Informations- und Kommunikationssysteme,

5. Kommunikation und Kooperation,

6. Betriebliche Organisation,

7. Rechnungswesen sowie

8. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren.

§ 2