Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten in den Fachrichtungen Landesverwaltung, Kommunalverwaltung sowie Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern
SächsVFAVO§ 1 Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVFAVO/1#abs-1 (1) Die Ausbildung in den Fachrichtungen Landesverwaltung und Kommunalverwaltung wird zusammengefasst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVFAVO/1#abs-2 (2) Gegenstand der fachrichtungsbezogenen Berufsausbildung im dritten Ausbildungsjahr sind folgende Fertigkeiten und Kenntnisse:
1. Fallbezogene Rechtsanwendung,
2. Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts,
3. Kommunalrecht.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsVFAVO/1#abs-3 (3) Darüber hinaus sind im dritten Ausbildungsjahr folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln oder zu vertiefen:
1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2. Umweltschutz,
3. Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
4. Informations- und Kommunikationssysteme,
5. Kommunikation und Kooperation,
6. Betriebliche Organisation,
7. Rechnungswesen sowie
8. Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren.