Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Tierarztweiterbildungsverordnung Öffentliches Veterinärwesen
SächsTierarztWÖVetVO§ 1 Ziel der Weiterbildung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsTierarztW%C3%96VetVO/1#abs-1 (1) Die Weiterbildung soll dem Tierarzt die für die Veterinärverwaltung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsrechts einschließlich ihrer wissenschaftlichen Grundlagen, des allgemeinen Verwaltungsrechts sowie über den Aufbau und die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung vermitteln. Die Weiterbildung erfolgt durch ein Fachseminar.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsTierarztW%C3%96VetVO/1#abs-2 (2) Das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz ist zuständig für die Organisation und Durchführung der Weiterbildung und der Prüfungen.