Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Schulgesundheitspflegeverordnung

SächsSchulGesPflVO

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Diese Verordnung gilt für allgemeinbildende Schulen in öffentlicher Trägerschaft. Für Schulen in freier Trägerschaft gemäß dem Sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft vom 8. Juli 2015 (SächsGVBl. S. 434), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. August 2018 (SächsGVBl. S. 547) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, findet die Verordnung nur Anwendung, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist.

§ 2