Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Schulgesetz

SächsSchulG

§ 9 Berufsfachschule

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchulG/9#abs-1 (1) In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchulG/9#abs-2 (2) Die Berufsfachschule ist in der Regel Vollzeitschule und dauert mindestens ein Jahr.

§ 8 § 10