Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Schulgesetz
SächsSchulG§ 9 Berufsfachschule
Stand: 17.08.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchulG/9#abs-1 (1) In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsSchulG/9#abs-2 (2) Die Berufsfachschule ist in der Regel Vollzeitschule und dauert mindestens ein Jahr.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 9 SächsSchulG →
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