Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Schiedsstellenpflegeversicherungsverordnung
SächsSchiedsPflegeVersVO§ 1 Errichtung einer Schiedsstelle
Stand: 26.08.2026
Für den Freistaat Sachsen wird eine Schiedsstelle mit Geschäftsstelle beim Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz errichtet. Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle nimmt die laufenden Geschäfte der Schiedsstelle wahr.