Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Meldeverordnung
SächsMeldVO§ 12 Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landeskriminalamt
Stand: 26.08.2026
Die SAKD hat unverzüglich dem Landeskriminalamt zum Zwecke der Fahndung aus Gründen der Gefahrenabwehr oder der Strafverfolgung sowie zur Fortschreibung der kriminalpolizeilichen personenbezogenen Sammlungen bei Anmeldung, Abmeldung, Änderung des Namens oder Tod eines Einwohners folgende Daten zu übermitteln:
Daten an das Landeskriminalamt lfd. Nr. Datenmerkmal Datenblatt
Datenblatt
1. Familiennamen 0101 bis 0106,
2. frühere Namen 0201 bis 0203,
3. Vornamen unter Kennzeichnung des Rufnamens 0301, 0302,
4. Doktorgrad 0401,
5. Tag und Ort der Geburt 0601 bis 0603,
6. Anschriften 1201 bis 1223,
7. Staatsangehörigkeiten 1001,
8. Einzugsdatum und Auszugsdatum 1301, 1306,
9. Sterbetag und -ort 1901, 1904.
Sind Daten nach Satz 1 von Personen übermittelt worden, nach denen nicht gefahndet wird und über die keine kriminalpolizeilichen personenbezogenen Sammlungen geführt werden, sind diese vom Landeskriminalamt unverzüglich zu löschen.