Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Lehrerausbildungszuschussverordnung
SächsLAusbZuVO§ 1 Voraussetzungen
Stand: 26.08.2026
Schulträger erhalten auf Antrag Zuschüsse, wenn die von ihnen betriebenen Schulen in freier Trägerschaft Aufgaben im Rahmen der schulpraktischen Studien der Studierenden der Lehramtsstudiengänge der Hochschulen wahrnehmen.