Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz

SächsKrGebNG

§ 3 Neubildung von Landkreisen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Es werden neu gebildet:

1. der Landkreis Bautzen mit dem Sitz des Landratsamtes in Bautzen. Ihm gehören an:

a)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Bautzen,

b)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Kamenz und

c)

die bisherige Kreisfreie Stadt Hoyerswerda;

2. der Erzgebirgskreis mit dem Sitz des Landratsamtes in Annaberg-Buchholz. Ihm gehören an:

a)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Annaberg,

b)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Aue-Schwarzenberg,

c)

alle Gemeinden des bisherigen Mittleren Erzgebirgskreises und

d)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Stollberg;

3. der Landkreis Görlitz mit dem Sitz des Landratsamtes in Görlitz. Ihm gehören an:

a)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Löbau-Zittau,

b)

alle Gemeinden des bisherigen Niederschlesischen Oberlausitzkreises und

c)

die bisherige Kreisfreie Stadt Görlitz;

4. der Landkreis Leipzig mit dem Sitz des Landratsamtes in Borna. Ihm gehören an:

a)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Leipziger Land und

b)

alle Gemeinden des bisherigen Muldentalkreises;

5. der Landkreis Meißen mit dem Sitz des Landratsamtes in Meißen. Ihm gehören an:

a)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Meißen und

b)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Riesa-Großenhain;

6. der Landkreis Mittelsachsen mit dem Sitz des Landratsamtes in Freiberg. Ihm gehören an:

a)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Döbeln,

b)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Freiberg und

c)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Mittweida;

7. der Landkreis Nordsachsen mit dem Sitz des Landratsamtes in Torgau. Ihm gehören an:

a)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Delitzsch und

b)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Torgau-Oschatz;

8. der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit dem Sitz des Landratsamtes in Pirna. Ihm gehören an:

a)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Sächsische Schweiz und

b)

alle Gemeinden des bisherigen Weißeritzkreises;

9. der Vogtlandkreis mit dem Sitz des Landratsamtes in Plauen. Ihm gehören an:

a)

alle Gemeinden des bisherigen Vogtlandkreises und

b)

die bisherige Kreisfreie Stadt Plauen;

10. der Landkreis Zwickau mit dem Sitz des Landratsamtes in Zwickau. Ihm gehören an:

a)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Chemnitzer Land,

b)

alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Zwickauer Land und

c)

die bisherige Kreisfreie Stadt Zwickau.

§ 2 § 4