Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz
SächsKrGebNG§ 3 Neubildung von Landkreisen
Stand: 26.08.2026
Es werden neu gebildet:
1. der Landkreis Bautzen mit dem Sitz des Landratsamtes in Bautzen. Ihm gehören an:
a)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Bautzen,
b)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Kamenz und
c)
die bisherige Kreisfreie Stadt Hoyerswerda;
2. der Erzgebirgskreis mit dem Sitz des Landratsamtes in Annaberg-Buchholz. Ihm gehören an:
a)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Annaberg,
b)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Aue-Schwarzenberg,
c)
alle Gemeinden des bisherigen Mittleren Erzgebirgskreises und
d)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Stollberg;
3. der Landkreis Görlitz mit dem Sitz des Landratsamtes in Görlitz. Ihm gehören an:
a)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Löbau-Zittau,
b)
alle Gemeinden des bisherigen Niederschlesischen Oberlausitzkreises und
c)
die bisherige Kreisfreie Stadt Görlitz;
4. der Landkreis Leipzig mit dem Sitz des Landratsamtes in Borna. Ihm gehören an:
a)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Leipziger Land und
b)
alle Gemeinden des bisherigen Muldentalkreises;
5. der Landkreis Meißen mit dem Sitz des Landratsamtes in Meißen. Ihm gehören an:
a)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Meißen und
b)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Riesa-Großenhain;
6. der Landkreis Mittelsachsen mit dem Sitz des Landratsamtes in Freiberg. Ihm gehören an:
a)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Döbeln,
b)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Freiberg und
c)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Mittweida;
7. der Landkreis Nordsachsen mit dem Sitz des Landratsamtes in Torgau. Ihm gehören an:
a)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Delitzsch und
b)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Torgau-Oschatz;
8. der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge mit dem Sitz des Landratsamtes in Pirna. Ihm gehören an:
a)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Sächsische Schweiz und
b)
alle Gemeinden des bisherigen Weißeritzkreises;
9. der Vogtlandkreis mit dem Sitz des Landratsamtes in Plauen. Ihm gehören an:
a)
alle Gemeinden des bisherigen Vogtlandkreises und
b)
die bisherige Kreisfreie Stadt Plauen;
10. der Landkreis Zwickau mit dem Sitz des Landratsamtes in Zwickau. Ihm gehören an:
a)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Chemnitzer Land,
b)
alle Gemeinden des bisherigen Landkreises Zwickauer Land und
c)
die bisherige Kreisfreie Stadt Zwickau.