Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz
SächsKrGebNG§ 2 Auflösung bisheriger Landkreise, Aufhebung der Kreisfreiheit
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsKrGebNG/2#abs-1 (1) Die bisherigen Landkreise werden aufgelöst.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsKrGebNG/2#abs-2 (2) Die Kreisfreiheit der Städte Görlitz, Hoyerswerda, Plauen und Zwickau wird aufgehoben (Einkreisung).