Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Justizgesetz

SächsJG

§ 2 Oberverwaltungsgericht und Verwaltungsgerichte

Stand: 26.08.2026

Sachsen1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/2#abs-1 (1) Das Oberverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Bautzen. Es führt die Bezeichnung „Sächsisches Oberverwaltungsgericht“.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsJG/2#abs-2 (2) Die Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz

1. in Chemnitz

mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Chemnitz, den Landkreis Mittelsachsen, den Erzgebirgskreis, den Vogtlandkreis und den Landkreis Zwickau;

2. in Dresden

mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Dresden, den Landkreis Görlitz, den Landkreis Bautzen, den Landkreis Meißen und den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge;

3. in Leipzig

mit Zuständigkeit für die Kreisfreie Stadt Leipzig, den Landkreis Leipzig und den Landkreis Nordsachsen.

§ 1 § 3