Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum
SächsHSGradeFHMeißenVO§ 1 Bezeichnung der Diplomgrade
Stand: 26.08.2026
Die Diplomgrade tragen folgende Bezeichnungen:
1. „Diplom-Verwaltungswirtin“ oder „Diplom-Verwaltungswirt“ für den Studiengang Staatsfinanzverwaltung,
2. „Diplom-Finanzwirtin“ oder „Diplom-Finanzwirt“ für den Studiengang Steuerverwaltung und
3. „Diplom-Rechtspflegerin“ oder „Diplom-Rechtspfleger“ für den Studiengang Rechtspflege.