Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Feuerwehrausbildungs- und Prüfungsverordnung

SächsFwAPO

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsFwAPO/1#abs-1 (1) Diese Verordnung regelt den Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung der Fachrichtung Feuerwehr für die

1. zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 1 sowie

2. die erste und zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsFwAPO/1#abs-2 (2) Darüber hinaus wird der Aufstieg in die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 geregelt.

§ 2