Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Freie-Träger-Schulverordnung
SächsFrTrSchulVO§ 1 Geltungsbereich
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung gilt für Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen mit Ausnahme der Fachschulen in den Berufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft sowie des Garten- und Landschaftsbaus.