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§ 1 SächsFrTrSchulVO (Sachsen) — Geltungsbereich

Sächsische Freie-Träger-Schulverordnung

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung gilt für Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen mit Ausnahme der Fachschulen in den Berufen der Land-, Forst- und Hauswirtschaft sowie des Garten- und Landschaftsbaus.