Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz
SächsBeamtVG§ 99 Höhe des Hinterbliebenengeldes
Stand: 26.08.2026
Das Hinterbliebenengeld wird aus dem Altersgeld berechnet, das den verstorbenen ehemaligen Beamtinnen oder Beamten zusteht. Das Hinterbliebenengeld beträgt für Witwen und Witwer 55 Prozent, für Vollwaisen 20 Prozent und für Halbwaisen 12 Prozent des Altersgeldes.