Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz
SächsBeamtVG§ 19 Allgemeines
Stand: 26.08.2026
Die Hinterbliebenenversorgung (§§ 20 bis 31) umfasst
1. Sterbegeld,
2. Witwengeld,
3. Witwenabfindung,
4. Waisengeld,
5. Unterhaltsbeiträge,
6. Versorgung von hinterbliebenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern.