Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Beamtengesetz

SächsBG

§ 1 Geltungsbereich

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz gilt für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates Sachsen (Staatsbeamtinnen und Staatsbeamte), der Gemeinden, Landkreise und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

§ 2