Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsisches Ausführungsgesetz zu Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sowie Tabakerzeugnisgesetz
SächsAGLFGB§ 1 Lebensmittelüberwachungsbehörden
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAGLFGB/1#abs-1 (1) Lebensmittelüberwachungsbehörden sind
1. das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt als oberste Lebensmittelüberwachungsbehörde,
2. die Landesdirektion Sachsen als obere Lebensmittelüberwachungsbehörde sowie als Lebensmittelüberwachungsbehörde mit besonderen Aufgaben,
3. die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/S%C3%A4chsAGLFGB/1#abs-2 (2) Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Das Weisungsrecht ist unbeschränkt.