Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Haushaltsordnung

SäHO

§ 6 Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen

Stand: 26.08.2026

Sachsen

Bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sind nur die Ausgaben und Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren (Verpflichtungsermächtigungen) zu berücksichtigen, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind.

§ 5 § 7