Gesetze / Systemstabilitätsverordnung

SysStabV

§ 1 Zweck der Verordnung

Stand: 10.06.2019

Bund

Zweck dieser Verordnung ist es, eine Gefährdung der Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes durch Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas und aus Kraft-Wärme-Kopplung bei Über- und Unterfrequenzen zu vermeiden.

§ 2