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Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen

12 Normen · ausgefertigt 06.10.2021 · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Zweck der Unterrichtung und des Sachkundenachweises
  3. § 2 Zuständige Stelle für die Unterrichtung
  4. § 3 Verfahren der Unterrichtung
  5. § 4 Inhalt der Unterrichtung
  6. § 5 Gegenstand der Prüfung zum Sachkundenachweis
  7. § 6 Zuständige Stelle für die Prüfung zum Sachkundenachweis
  8. § 7 Verfahren und Prüfung zum Sachkundenachweis
  9. § 8 Sachkundenachweis
  10. § 9 Ziele, Zeitpunkt und Häufigkeit der Schulungen
  11. § 10 Zulassung von Schulungsträgern für besondere Schulungen, Voraussetzungen für eine Zulassung
  12. § 11 Zentrale Schulungsinhalte, Dauer und Nachweis der besonderen Schulungen
  13. § 12 Inkrafttreten
  14. Anlage 1 Anlage 1
  15. Anlage 2 Anlage 2
  16. Anlage 3 Anlage 3