Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / SuSchVO NRW
Verordnung über die Anforderungen an den Sachkundenachweis und die besonderen Schulungen des Personals von Spielhallen im Land Nordrhein-Westfalen
12 Normen · ausgefertigt 06.10.2021 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Zweck der Unterrichtung und des Sachkundenachweises
- § 2 Zuständige Stelle für die Unterrichtung
- § 3 Verfahren der Unterrichtung
- § 4 Inhalt der Unterrichtung
- § 5 Gegenstand der Prüfung zum Sachkundenachweis
- § 6 Zuständige Stelle für die Prüfung zum Sachkundenachweis
- § 7 Verfahren und Prüfung zum Sachkundenachweis
- § 8 Sachkundenachweis
- § 9 Ziele, Zeitpunkt und Häufigkeit der Schulungen
- § 10 Zulassung von Schulungsträgern für besondere Schulungen, Voraussetzungen für eine Zulassung
- § 11 Zentrale Schulungsinhalte, Dauer und Nachweis der besonderen Schulungen
- § 12 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
- Anlage 3 Anlage 3