Gesetze / Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Kommission für den Studenten- und Dozentenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika
StudAustKomRV§ 3
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StudAustKomRV/3#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt an dem Tage in Kraft, an dem das Abkommen vom 20. November 1962 nach seinem Artikel 13 Abs. 2 in Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StudAustKomRV/3#abs-2 (2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem das Abkommen vom 20. November 1962 außer Kraft tritt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StudAustKomRV/3#abs-3 (3) Der Tag des Inkrafttretens und des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.