Gesetze / Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz
StromVKG§ 7 Mindestleistung
Stand: 23.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StromVKG/7#abs-1 (1) Die Anlage muss eine Leistung von mindestens 1 Megawatt reduzierte Leistung haben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StromVKG/7#abs-2 (2) Die Mindestleistung nach Absatz 1 kann auch durch einen Anlagenpool erreicht werden.